AGB
Allg. Geschäftsbedingungen des KFZ-Sachverständigenbüro autexpro Stand: 01.12.2024
§1. Geltung der Bedingung
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer(AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
§2.Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt-und Vorschäden sind von dem AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zulasten des AN.
§3.Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§4.Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachname. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadensgutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenshöhe. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten ohne MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggf. als Anhang dieser AGB beigefügt.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.
5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von der Zeit €138.00 zuzüglich MwSt. berechnet.
5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreis-Vereinbarung getroffen werden.
5.6 Rechnung-Prüfungsbericht und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zuzüglich Nebenkosten abgerechnet.
5.7 Die gefertigten Fotografien werden mit €2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit €1.00 berechnet
5.8 Bei Gerichtsgutachten wird nach Vorgabe Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz = JVEG abgerechnet.
5.9 Werden zu der vollständigen Schadensfeststellung Zusatzarbeiten wie z.B. Fahrzeugvermessung, Fahrzeug-Schadensbereich freilegen, Schadensrekonstruktionen usw. erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe 5.3) bzw. als Nebenkosten-Fremdleistung der Rechnung zuaddiert.
§6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß §5 dieser AGB
§7 Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder Email mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 120.00 zuzüglich Rechnungsbetrags fällig.
§8 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an dritte erfolgt auf Risiko des AG.
§9 Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
§10 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der BRD.
§11 Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
Gerichtsstand des KFZ-Sachverständigenbüros autexpro ist das Amtsgericht Fritzlar, sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusatz bei KFZ-Bewertungen: Bei Bewertungen von KFZ und KFZ-Anhängern ist der AG verpflichtet, das KFZ-Sachverständigenbüro autexpro bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfendem KFZ/KFZ-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. KFZ-Anhänger gehörenden Papiere (Brief/Schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen ; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das KFZ-Sachverständigenbüro autexpro zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache AN.